Sie haben eine Eigentumswohnung und Ihre Gemeinschaft benötigt einen Verwalter?
Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vertritt die Gemeinschaft und deren Interessen nach innen und nach außen. Dabei ist Maßstab, wie sich das Interesse der Gemeinschaft in den Beschlüssen der (im Regelfall jährlichen) Versammlungen äußert.
So zum Beispiel
- hält er die Versammlungen ab
- überwacht er den Geldeingang auf einem gesonderten Bankkonto der Gemeinschaft
- disponiert er die gemeinschaftlichen Gelder (z.B. auf Festgeldkonten, Sparbüchern)
- erstellt er die Abrechnungen und Wirtschaftspläne
- ist er mehrmals jährlich persönlich im Gebäude,
- überwacht er den baulichen Zustand und leitet erforderliche Reparaturen ein:
holt er Angebote ein und legt er diese der Gemeinschaft zur Entscheidung vor; vergibt er den Auftrag (erforderlichenfalls zusammen mit sachverständigen Personen) - achtet er auf den sonstigen ordnungsgemäßen Zustand (z.B. Außenanlage)
- bearbeitet er Beschwerden im Zusammenhang mit der Einhaltung der Hausordnung
- organisiert er für die Gemeinschaft die Reinigung (z.B. „Kehrwoche“ / Reinigungsdienst)
- überwacht er den Versicherungsschutz der Gemeinschaft und wickelt er Schäden ab
- ist er der Ansprechpartner für Behörden, TÜV, Nachbarn usw.
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