Sie haben Wohnungen vermietet und Sie hätten gerne Entlastung?
Der Verwalter für Mietwohnungen entlastet Sie (auf Wunsch auch teilweise) von der aufwendigen und oft nervenaufreibenden Arbeit rund um die vermietete(n) Wohnung(en).
In Absprache mit Ihnen
- überwacht er den Mieteingang und die sonstigen Zahlungen
- leistet er von einem gesonderten Bankkonto von Ihnen die erforderlichen Zahlungen für Wasser, Versicherungen, Pflege der Außenanlage, Reparaturen usw.
- erstellt er die Betriebskosten-Abrechnungen
- ist er mehrmals jährlich persönlich im Gebäude
- überwacht er den baulichen Zustand und leitet erforderliche Reparaturen ein:
holt er Angebote ein und legt diese dem Eigentümer zur Entscheidung vor; vergibt er den Auftrag (erforderlichenfalls zusammen mit sachverständigen Personen) weist er die Bezahlung der Rechnung an - achtet er auf den sonstigen ordnungsgemäßen Zustand (z.B. Außenanlage)
- bearbeitet er Beschwerden im Zusammenhang mit der Einhaltung der Hausordnung
- überwacht er den Versicherungsschutz des Hauses und wickelt versicherte Schäden ab
- ist er der Ansprechpartner für Behörden, TÜV, Nachbarn usw.
- hält er den Kontakt zu Ihren Mietern vom Anfang bis zum Ende
- …
Übrigens: Auf Wunsch kümmern wir uns auch um Ihre eine einzelne vermietete Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft („Sondereigentumsverwaltung“).
Von was möchten Sie entlastet werden?